Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein vereinfachen Hilfe bei Luftrettung

Ab sofort können Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Rettungshubschrauber länderübergreifend und ohne bürokratische Hürden einsetzen. Eine Region profitiert besonders.
Bürokratie darf der schnellen Rettung nicht im Weg stehen: Künftig dürfen Rettungshubschrauber aus Hamburg auch Einsätze in Schleswig-Holstein fliegen – und umgekehrt. Möglich macht das ein gemeinsamer Staatsvertrag, der seit Dienstag rechtskräftig ist.
Hamburgs Innensenator Andy Grote und Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hatten das Papier zuvor unterzeichnet, die Parlamente beider Länder hatten zugestimmt. Ziel: eine schnellere und besser koordinierte Luftrettung in den Grenzregionen.
Flexiblerer Zugriff auf Ressourcen des Nachbarn
Bislang mussten grenzüberschreitende Einsätze als Amtshilfe beantragt werden – ein Verfahren, das Zeit kostet. Mit dem neuen Staatsvertrag können die Rettungsdienste jetzt flexibel auf die Ressourcen des Nachbarlandes zugreifen, etwa wenn es darum geht, medizinisches Personal schnell zum Einsatzort zu bringen oder Patienten zu verlegen.
Gesundheitsministerin von der Decken sagte, dadurch "wird die bereits bestehende Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der Luftrettung erheblich vertieft und vereinfacht." Innensenator Grote betont: "Gerade an Orten, die für Rettungsfahrzeuge nur schwer erreichbar sind, kann der Einsatz eines Rettungshubschraubers lebensrettend sein."
Laufende Kooperation wird vereinfacht
Der Vertrag regelt auch die rechtlichen Grundlagen: Bei einem Einsatz gilt grundsätzlich das Recht des Landes, das den Hubschrauber stellt. Die Disposition – also die Entscheidung, welcher Hubschrauber geschickt wird – bleibt ebenfalls Sache des entsendenden Landes.
Bereits seit Längerem kooperieren Hamburg und Schleswig-Holstein im Bereich der Luftrettung. Für eine flächendeckende Notfallversorgung wird insbesondere im südöstlichen Teil Schleswig-Holsteins auf in Hamburg stationierte Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber zurückgegriffen.
Mit diesem Vertrag ziehen Hamburg und Schleswig-Holstein die Konsequenzen aus einer langjährigen Praxis: Was sich im Ernstfall bewährt hat, wird nun zur festen Regel.
- Pressemitteilung des Hamburger Senat per Email am 14.05.2025
- verkuendungsportal.schleswig-holstein.de: Staatsvertrag Hamburg und Schleswig-Holstein
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